- Identifikation von Entwicklungsmöglichkeiten für alle Orte der Gemeinde
- Festschreiben dieser Entwicklungsziele in einer öffentlichen Konzeption
- Leerstandsmanagement statt Bauzwang (Ortskerne / Altsiedlungen)
- Schrittweise Erschließung und Ausweisung nach tatsächlichem Bedarf auf Grundlage eines Einheimischenmodells
- Vorausschauende und nachvollziehbare Finanzplanung
- Planung über eine Legislaturperiode hinaus
- Erfassung und Berücksichtigung des Wertverzehrs aller kommunalen Werte über die Zeit
- Bildung von zweckgebundenen Rücklagen
- Jährliche Veröffentlichung eines offiziellen Rechenschaftsberichts